„Jeder Mensch hat das Grundrecht auf Ausübung einer Religion.“
Der Beirat Inklusion der Pastoralkommission in der deutschen Bischofskonferenz beschäftigt sich bei seiner Tagung in Limburg mit dem Grundrecht aller Menschen. Folgende Empfehlungen sind Ergebnis der Beratungen:
- Die inklusive Seelsorge für Menschen mit Behinderung bleibt Aufgabe der katholischen Kirche.
- Die biblische Frage „Was willst Du, was ich Dir tue?“ ist wichtige Grundlage für die Erfragung von Teilhabe-Bedarfen für Menschen mit und ohne Behinderung.
- Religiöse und religionssensible Assistenz sind nötig und gehören als staatliche Teilhabe-Leistung abgesichert.
Zum Beirat Inklusion gehören:
Carolin Aumann, Diakon Dr. Christoph Beuers, Erzbischof Herwig Gössl, Weihbischof Reinhard Hauke, Andreas Lüke, Martin Merkens, Gerald Nolte, Professorin Sabine Schäper, Diakon Thomas Schmidt, Barbara Seehase, Jochen Straub